Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die Verbraucher (§ 13 BGB) über die Internetseite bauexperte24.net in Auftrag geben. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder Ihrer gewerblichen Tätigkeit noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Anbieter der Seite ist Ingenieurbüro Clauss GmbH Sachverständigen Büro für Schäden an Gebäuden und Schimmelpilz Schwalbenstrasse 15 27798 Hude Geschäftsführer Markus Clauss Amtsgericht Oldenburg, HRB 210714 Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn der Sachverständige dies ausdrücklich und schriftlich anerkennt.
2 Vertragsschluss
Die Annahme des Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung des Sachverständigen in Text- oder Schriftform. Die Präsentation unserer Leistungen auf der Internetseite bauexperte.haus stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss von Verträgen, sondern eine unverbindliche Einladung an ausschließlich volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen dar, Leistungen bei uns zu bestellen. Die auf unseren Produktseiten präsentierten Leistungen können Sie durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ in den Warenkorb legen. Wenn Sie im Warenkorb durch Anklicken des entsprechend benannten Buttons „Zur Kasse“ gehen und am Ende des Online-Bestellformulars auf den Button „Kostenpflichtig Bestellen“ klicken, geben Sie ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen in den Warenkorb gelegten Vertragsleistung ab. Etwaige Eingabefehler können Sie im Warenkorb korrigieren, indem Sie entweder die Anzahl Ihrer Artikel ändern oder Artikel ganz löschen, indem Sie das Papierkorbsymbol anklicken und jeweils anschließend das Pfeilsymbol zur Aktualisierung anklicken, bevor Sie „Zur Kasse“ gehen. Unmittelbar nachdem uns Ihr Vertragsangebot zugegangen ist, schicken wir Ihnen per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Hiermit ist noch keine Annahme Ihres Vertragsangebots verbunden. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Ihnen unsere zeitlich der Eingangsbestätigung nachfolgende Annahmeerklärung („Auftragsbestätigung“) zugeht. Sollten wir Ihr Vertragsangebot im Einzelfall nicht annehmen, werden wir Sie innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang Ihrer Bestellung per E-Mail benachrichtigen. Der Vertragstext bestehend aus Ihren konkreten Bestelldaten und diesen AGB wird von uns gespeichert und Ihnen zusammen mit der Auftragsbestätigung zugeschickt. Die AGB können Sie auch jederzeit in unserem Onlineshop einsehen. Gutachtenthema und –umfang sowie Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich oder in Textform festzulegen.
3 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher (siehe § 1 dieser AGB haben das folgende Widerrufsrecht: Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Ingenieurbüro Clauss GmbH
Schwalbenstrasse 15
27798 Hude
Tel.: 04408/8090821
Fax: 04408/8090822
info@sv-clauss.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechtes hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
4 Preise und Zahlungsbestimmungen
Die auf der Seite bauexperte.haus angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstigen Preisbestandteile. Die Zahlung erfolgt…
5 Durchführung des Auftrages
Der Auftrag ist entsprechend den für Sachverständigen gültigen Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, kann der Sachverständige nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten.Der Sachverständige erstattet seine gutachterliche Tätigkeit als Dienstleistung persönlich. Soweit es notwendig oder zweckmäßig ist und die Eigenverantwortung des Sachverständigen erhalten bleibt, kann sich der Sachverständige bei der Vorbereitung des Gutachtens der Hilfe sachverständiger Mitarbeiter bedienen.Der Sachverständige weist den Auftraggeber darauf hin, wenn nach seiner Auffassung die Hinzuziehung von Sachverständigen anderer Fachgebiete zur sachgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber.Im Übrigen ist der Sachverständige berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf.Der Sachverständige wird vom Auftraggeber ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen, die für die Erstellung des Gutachtens notwendiger Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich, ist ihm vom Auftraggeber hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen.Das Gutachten ist innerhalb der vereinbarten Frist zu erstatten.
6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber darf dem Sachverständigen keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächliche Feststellungen oder das Ergebnis seines Gutachtens verfälschen können.Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Sachverständigen alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z. B. Rechnungen, Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen. Der Sachverständige ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.
7 Schweigepflicht des Sachverständigen
Der Sachverständige unterliegt gemäß § 203 Abs. 2 Nr. 5 StGB einer mit Strafe bewehrten Schweigepflicht. Dementsprechend ist es ihm auch vertraglich untersagt, das Gutachten selbst oder Tatsachen oder Unterlagen, die ihm im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit anvertraut worden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus.Diese Schweigepflicht gilt auch für alle im Betrieb des Sachverständigen mitarbeitenden Personen. Der Sachverständige hat dafür zu sorgen, dass die Schweigepflicht von den genannten Personen eingehalten wird.Der Sachverständige ist zur Offenbarung, Weitergabe oder eigenen Verwendung der bei der Gutachtenerstattung erlangten Kenntnis befugt, wenn er aufgrund von gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet ist oder sein Auftraggeber ihn ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbindet.
8 Urheberrechtsschutz
Der Sachverständige behält an den von ihm erbrachten Dienstleistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.Insoweit darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Berichte und Gutachten an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung, Textkürzung oder Veröffentlichung ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Einwilligung des Sachverständigen gestattet.
9 Gewährleistung
Die Gewährleistung des Sachverständigen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10 Haftung
Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt, haften die Vertragsparteien einander nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.Die Haftung für Schäden, die von einer Vertragspartei oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist der Höhe nach unbegrenzt.In allen anderen Fällen haften die Vertragsparteien nur, soweit es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei vertrauen durfte („Kardinalpflicht“), jedoch stets nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.Die vertraglichen Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Sachverständigen.Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des Sachverständigen ausschließlicher Gerichtsstand.